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Unsere Organisation steht für Transparenz. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr​​​

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Deutschland

Students for Amani e.V.

Richard-Wagner Straße 42

47447 Moers

info@studentsforamani.com

Vereinsregisternummer: VR 2087

Gründungsdatum: 02.03.2020

Vorstandsmitglieder: Anissa Kaplan & Philipp Nickel

Zuständiger Ansprechpartner für die ITZ: Philipp Nickel, philipp@studentsforamani.com

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2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

2.1 Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

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Weitere Informationen erhalten Sie durch Klicken auf die Schaltfläche hier

§ 1 Name und Sitz

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  1. Der Verein führt den Namen "students for amani".

  2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.V."

  3. Der Sitz des Vereins ist Moers.

 

§ 2 Geschäftsjahr

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Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

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§ 3 Zweck des Vereins
 

Der Vereinszweck des “Students for Amani“ ist es, bedürftige Kinder zu unterstützen, indem:


Nr.1 Projekte zur Deckung ihrer alltäglichen Bedürfnisse errichtet werden, durch insbesondere Spendenaktionen


Nr.2 derartigen Projekten in der allgemeinen Gesellschaft erhöhte Aufmerksamkeit zu verschaffen

 

§ 4 Selbstlose Tätigkeit

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  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke

  2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke

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§ 5 Mittelverwendung

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Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

§ 6 Verbot von Begünstigungen

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Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 7 Erwerb der Mitgliedschaft

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  1. Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.

  2. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

  3. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

 

§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft

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  1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.

  2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

  3. Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

  4. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.

 

§ 9 Beiträge

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Von den Mitgliedern werden keine Beiträge erhoben. 2Die nachträgliche Bestimmung der Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit ist der Mitgliederversammlung vorbehalten.

 

§ 10 Organe des Vereins

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Organe des Vereins sind:

Nr.1 die Mitgliederversammlung

Nr.2 der Vorstand.

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§ 11 Mitgliederversammlung

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  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan.

  2. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl des/der Kassierers/Kassiererin, Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.

  3. Im erstem Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.

  4. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war. Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen.

  5. Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.

  6. 1Die Mitgliederversammlung ist mit Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. 2Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von weniger als 1/4 der Mitgliederversammlung auszuschließen.

  7. Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.

  8. Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist nach Bedarf ein Schriftführer zu wählen.

  9. Jedes Mitglied hat eine Stimme. 2Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.

  10. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.

  11. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

 

§ 12 Vorstand

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  1. Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden und dem/der Kassierer/in. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt.

  2. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.

  3. Wiederwahl ist zulässig.

  4. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

  5. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.

 

 

 

§ 13 Kassenprüfung

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  1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr eine/n Kassierer/in.

  2. Diese/r darf nicht Mitglied des Vorstands sein.

  3. Wiederwahl ist zulässig.

§ 14 Auflösung des Vereins

 

Die Auflösung des Vereins wird von der Generalversammlung beschlossen und erfordert eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall gemeinnütziger Zwecke fällt das verbleibende Vereinsvermögen an den Makungu e.V., Therese-Giehse-Allee 9, 81739 München zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für gemeinnützige Zwecke.

 

 

Moers, den 02.03.2020

2.2 Ziele der Organisation
Diese Informationen sind in diesem Dokument zu finden.

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3. Angaben zur Steuerbegünstigung

 

Unsere Arbeit ist wegen Förderung von Bildungsprojekten nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Kamp-Lintfort (Steuernummer 119/5780/0655) vom 03.04.2020 nach §§ 51, 59, 60, 61 AO von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Unseren aktuellen Freistellungsbescheid finden Sie hier.

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4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

 

Anissa Kaplan: Erster Vorsitz

Philipp Nickel: Zweiter Vorsitz

Yunus Emre Kaplan: Kassenprüfer

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5. Tätigkeitsbericht

 

Unseren Jahresbericht 2022 finden Sie hier zum Download.

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6. Personalstruktur/Organisationsstruktur

 

11 Vereinsmitglieder - davon alle ehrenamtlich tätig.

Stand 27.11.2023

Wir haben unsere Organisationsstruktur in einem Organigramm festgehalten. Einen Überblick der Tätigkeiten können Sie ebenfalls entnehmen.

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7. Angaben zur Mittelherkunft

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Details zu unserer Mittelherkunft finden Sie in unserem Jahresbericht 2022 auf S.17-22.

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8. Angaben zur Mittelverwendung

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Eine Jahresbilanz finden Sie ebenfalls in unserem Jahresbericht 2022 auf Seite 17-22.

Übersicht über den Vermögensstand bzw. Kassenstand am Anfang und Ende des Bezugsjahres 2022:

Kassenstand am 31.12.2022: 10.718,79 € 

Kassenstand am 01.01.2022: 6.151,99 €

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9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

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Students for Amani e.V. unterhält Vertragsverhältnisse mit dem Makunug e.V. sowie dem Hilfe für rumänische Waisenkinder e.V.. Gegenstand der Vertragsverhältnisse ist die Zurverfügungstellung der für die Förderung der Bildungsprojekte erforderlichen Infrastruktur.

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10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen​

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